Reisen im Wohnmobil: Was ist während der Fahrt erlaubt?
Die Fahrt mit dem Wohnmobil und die Vorfreude auf eine schöne Reisezeit sind mit dem Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit verbunden. Ebenso frei möchten Sie und Ihre Mitfahrer sich im Wohnmobil bewegen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob das Wohnmobil steht oder fährt. Mit Vernunft betrachtet und unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, wird schnell klar, dass wichtige Verhaltensweisen während der Fahrt mit dem Wohnmobil zu berücksichtigen sind.
Beispiel Wohnmobile
Die größte Verantwortung trägt der Fahrer
Als Fahrer eines Wohnmobils gelten für Sie dieselben Regeln wie für alle anderen Fahrzeugführer. Sie müssen sich anschnallen und Ihre volle Konzentration auf den Straßenverkehr richten. Ebenso muss der Beifahrer während der Fahrt angeschnallt auf seinem Sitz bleiben und darf nicht nach Belieben in den hinteren Bereich des Wohnmobils wechseln.
Klare Regeln für Mitfahrer im hinteren Teil
Mitfahrer könnten sich theoretisch im hinteren Bereich des Wohnmobils frei bewegen, Essen zubereiten, das WC benutzen und dem Bewegungsdrang der Kinder nachgeben. Dennoch ist dies auch für kurze Momente während der Fahrt nicht erlaubt. Gemäß § 21a StVO gilt für alle Mitfahrer die Anschnallpflicht mit einem vorgeschriebenen Sicherheitsgurt auf den zulässigen Sitzplätzen. Deshalb dürfen Sie sich auch nicht auf Schlafplätze legen oder Ihren Sitz in Liegeposition bringen. Anschnallsysteme würden Sie nicht ausreichend sichern können.
Unangeschnallt können Menschen sich schon bei geringer Geschwindigkeit im Falle eines Aufpralls nicht halten. Sie würden durch den Wohnwagen geschleudert werden oder selbst wie ein Geschoss wirken. Planen Sie lieber ausreichende Pausen ein und parken Sie kurz an geeigneten Stellen, falls Sie Ihren Sitzplatz verlassen möchten. Dadurch reduzieren Sie Gefahren für sich und Ihre Liebsten.
Regelungen zur Gurtpflicht
Im vorderen Bereich des Wohnmobils sind Dreipunktgurte auf dem Fahrer- und Beifahrersitz vorgeschrieben. Für den hinteren Bereich gelten derzeit je nach Zulassungsjahr und Gesamtgewicht des Fahrzeugs gemäß §35a StVZO unterschiedliche Regelungen. In einigen Modellen reichen Beckengurte auf den hinteren Sitzen aus, in anderen Modellen sind auf allen Plätzen Dreipunktgurte vorgeschrieben. Nur für bestimmte Wohnmobile, die vor 1992 zugelassen wurden, entfällt bei nicht vorgesehenen Gurten die Anschnallpflicht.
Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Größe unter 1,50 Meter müssen Sie stets mit zulässigen Kindersitzen oder Rückhaltesystemen auf einem Sitz mit Dreipunktgurt sichern. Ihre Haustiere gelten rechtlich gesehen als Ladung und müssen ebenfalls gesichert werden. Hierfür verwenden Sie Transportboxen oder passende Geschirre mit Rückhaltesystem. Sie erleichtern Ihrem Tier die Situation, wenn Sie es bereits vor einer längeren Reise auf kürzeren Strecken an die Fahrt gewöhnen.
In anderen Ländern können abweichende Vorschriften gelten, eine Gurtpflicht besteht jedoch in den meisten Ländern.
Ausnahme von der Gurtpflicht
Eine Ausnahme, die es erlaubt, sich während der Fahrt abzuschnallen und sich innerhalb des Wohnmobils zu bewegen, besteht ausschließlich im Stau mit tatsächlichem Stillstand. Sobald Sie wieder rollen, müssen alle Personen angeschnallt auf den vorgesehenen Plätzen sitzen.
Fazit
Die gesetzlichen Regelungen mögen streng erscheinen, weil die Anschnallpflicht für alle anwesenden Personen im fahrenden Wohnmobil gilt. Somit sind gemütliche Schlafpositionen und kurze Erledigungen im hinteren Bereich nicht möglich. Die Vorschriften haben aber ihren Sinn, um Verletzungsrisiken zu minimieren.
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