Ab wann gilt ein Wohnmobil eigentlich als Lkw?

Sie planen einen flexiblen und völlig unkomplizierten Urlaub und möchten dazu ein Wohnmobil mieten? Bei der Auswahl des passenden Fahrzeugs sollten Sie vor allem eine wichtige Zahl beachten – und zwar die des sogenannten zulässigen Gesamtgewichts. Liegt dieses über 3,5 Tonnen, dann gilt das Wohnmobil straßenverkehrsrechtlich als Lkw. Die 3,5 Tonnen sind so etwas wie eine magische Grenze: Bringt das Wohnmobil maximal dieses Gewicht auf die Waage, gilt es rechtlich als Pkw, liegt die Anzeige darüber ist es ein Lkw. Damit verbunden ist eine ganze Reihe von besonderen Vorschriften und Regeln.

Beispiel Wohnmobile

Ab 3,5 Tonnen gelten andere Führerscheinregeln

Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen können Sie nicht mehr unbedingt mit Ihrem regulären Pkw-Führerschein fragen. Allerdings ist es etwas kompliziert:

  • Haben Sie Ihren Führerschein vor 1999 erhalten, so besitzen Sie die alte Klasse 3 und dürfen damit Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren – folglich auch ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen.
  • Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis nach 1999 erworben, benötigen Sie für ein Wohnmobil jenseits der 3,5 Tonnen den Lkw-Führerschein der Klasse C1.
  • Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Fahrten ins Ausland, den alten Führerschein gegen die neue EU-Scheckkarte einzutauschen.
  • Den zusätzlichen Lkw-Führerschein C1 für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen können Sie in einem siebentägigen Crash-Kurs mit abschließender praktischer Prüfung erwerben. Kostenpunkt: Um die 1.000 Euro.

Wichtig: Fahren Sie ein Wohnmobil ohne den erforderlichen Führerschein, riskieren Sie drei Punkte in Flensburg, eine empfindliche Geldstrafe und gegebenenfalls sogar eine Freiheitsstrafe. Ihr Urlaub ist auf jeden Fall schlagartig beendet.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen jenseits der 3,5 Tonnen

Da Wohnmobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht als Lkw gelten, müssen Sie sich auch an die entsprechenden Tempolimits halten. Das heißt im Klartext:

  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt ein Limit von maximal 100 km/h.
  • Außerorts sind maximal 80 km/h gestattet.
  • Für Camper, die mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage bringen, ist die Geschwindigkeit auf Landstraßen auf 60 km/h gedeckelt, auf Kraftverkehrsstraßen und Autobahnen sind höchstens 80 km/h erlaubt.
  • Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Regelwerk, Wenn Sie ins benachbarte, europäische Ausland reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt mit den dort geltenden Bestimmungen vertraut machen.

Wichtig: Achten Sie beim Beladen des Wohnmobils sorgfältig darauf, das Sie das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Denn wiegt Ihr Wohnmobil, das eigentlich für 3,5 Tonnen zugelassen ist, final tatsächlich mehr, so gilt es dann als Leicht-Lkw oder auch Kleinlaster – und erfordert möglicherweise nicht nur eine andere Führerscheinklasse, sondern fällt auch unter die genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Parken mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Grundsätzlich dürfen Sie ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen ohne zeitliche Begrenzung auf der Straße parken – vorausgesetzt, entsprechende Verkehrszeichen verbieten dies nicht und/oder Sie überschreiten die Längenbegrenzung der Parkbuchten nicht. Nicht erlaubt ist:

  • Das Parken auf dem Gehweg.
  • Das Parken auf reinen Pkw-Parkplätzen.
  • Das Parken über Schachtdeckeln.
  • Wohnmobilen über 7,5 Tonnen ist das Parken in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr ohne ausdrückliche Genehmigung grundsätzlich verboten.

Fazit: Die Einschränkungen sind größer

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die rechtlich als Lkw gelten, sind die Einschränkungen im Straßenverkehr und auch bei der notwendigen Fahrerlaubnis größer. Die Wohnmobilvermietung Luft bietet ihnen daher ein sehr umfangreiches Repertoire von Fahrzeugen ausschließlich bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht an. Für eine unbeschwerte Anreise und einen flexiblen Urlaub.

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