Wie lange darf ich mein Wohnmobil auf der Straße parken?

Sie haben keine Möglichkeit, Ihr Wohnmobil unterzustellen und möchten das Fahrzeug auf der Straße abstellen? Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtliche Situation.

Beispiel Wohnmobile

Camper an Straßen oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellen

Für Camper gelten genau die gleichen Regeln wie für Pkws. Demnach dürfen Sie nach der Straßenverkehrsordnung StVO grundsätzlich am Straßenrand oder einem öffentlichen Parkplatz parken. Eine zeitliche Einschränkung für das Abstellen gibt es nicht. Sollten Schilder darauf hinweisen, dass die Parkplätze nur für Pkws gelten, ist ein Abstellen des Campers nicht erlaubt. Auch wenn Markierungen aufgezeichnet sind und Ihr Fahrzeug zu groß für die Flächen sind, dürfen Sie dort nicht parken.

Idealerweise achten Sie beim Abstellen darauf, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug keine Schilder verdecken und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Müssen Sie laut Beschilderung auf dem Gehweg parken, ist das nur erlaubt, wenn der Camper nicht mehr als 2,8 Tonnen wiegt. Beim Parken dürfen zudem keine Schachtdeckel oder andere Verschlüsse blockiert werden.

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Regelungen bei einem Gewicht über 7,5 Tonnen

Einschränkungen gibt es für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung in § 12 vor, In diesen Fällen gelten nicht mehr die StVo-Regeln für Pkws, sondern für Lkws, die in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht abgestellt werden dürfen. Einen schwereren Camper dürfen Sie nur auf extra dafür ausgewiesenen Plätzen abstellen.

Überblick über die Parkregeln für Wohnmobile

Die genannten Vorgaben haben wir hier noch einmal auf einen Blick zusammengefasst:

  • Camper bis 2,8 Tonnen dürfen dauerhaft auf dem Gehweg parken, sofern das an dieser Stelle vorgegeben ist
  • Wohnmobile bis 7,5 Tonnen dürfen in Wohngebieten uneingeschränkt und ohne Zeitlimit parken, Abstellen auf dem Gehweg ist nicht gestattet
  • Wohnmobile über 7,5 Tonnen dürfen von 22 bis 6 Uhr und sonn- und feiertags nicht in Wohngebieten parken

Parken in engen Straßen

Schauen Sie beim Parken in engen Straßen genau hin: Wichtig ist, dass andere Fahrzeuge die Straße noch problemlos passieren können. Camper sind in der Regel deutlich breiter als normale Autos, daher muss für die Durchfahrt eine Breite von 2,55 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 0,5 Metern frei bleiben. Auch beim Abstellen gegenüber von Grundstückseinfahrten sollten Sie darauf achten, dass für herausfahrende Wagen ausreichend Platz bleibt.

Wohnmobil mit Saisonkennzeichen parken

Während der Zulassungszeit dürfen Sie Ihren Camper genau wie jedes andere Wohnmobil auch im öffentlichen Raum parken. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug jedoch nicht angemeldet und darf demnach auch nicht auf Straßenland abgestellt werden.

Mit dem Wohnmobil im Ausland parken

Bei den genannten Regelungen handelt es sich um die Vorgaben der deutschen Straßenverkehrsordnung. Wenn Sie mit Ihrem Camper ins Ausland aufbrechen, sollten Sie sich mit den dortigen Gesetzen und Vorgaben vertraut machen.

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