Kann man mit dem Wohnmobil überall übernachten?
In der Regel ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, im Wohnmobil unterwegs am Straßenrand oder auf einem Parkplatz zu übernachten. Allerdings steckt hier, wie oftmals, der Teufel im Detail. So dürfen Sie zwar das Wohnmobil parken und im Fahrzeug übernachten, allerdings nur, um Ihre Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. In diesem Rahmen ist ein Abstellen des Wohnmobils im öffentlichen Raum für etwa 8 bis 10 Stunden gestattet. Doch auch hier gilt die StVO, die vorschreibt, wo das Parken generell nicht gestattet ist, oder wie schwer Ihr Fahrzeug sein darf, um an einer bestimmten Stelle stehen zu dürfen. Auch dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch gefährden. Achten Sie auch auf Verkehrszeichen, die das Parken ausdrücklich untersagen.
Beispiel Wohnmobile
Wo dürfen Sie mit dem Wohnmobil übernachten?
Es gibt keine einheitlichen Regelungen über das Übernachten im Wohnmobil. Generell ist das Parken des Wohnmobils und das einmalige Übernachten überall dort erlaubt, wo es durch die StVO oder Verkehrszeichen nicht ausdrücklich untersagt ist. Also wird einmaliges Übernachten normalerweise nicht geahndet. Am Straßenrand und auf öffentlichen Parkplätzen sollten PKW-Parkstreifen oder Parkbuchten keinesfalls zu eng für Ihr Wohnmobil sein. Achten Sie darauf, andere Verkehrsteilnehmer weder zu behindern noch zu gefährden.
Beim Parken auf dem Bürgersteig gilt für das Wohnmobil eine Gewichtsgrenze von 2,8 Tonnen. Sollte Ihr Wohnmobil dieses Gewicht übersteigen, dürfen Sie es nicht auf dem Bürgersteig parken. Allerdings wird das Übernachten im Wohnmobil regional unterschiedlich streng gehandhabt, und bei Verstößen können Verwarn- und Bußgelder zwischen 10 Euro und 2.500 Euro fällig werden. So sind etwa für das verbotswidrige Parken des Wohnmobils 10 Euro fällig, sogar 15 Euro und mehr, wenn Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert haben. Haben Sie mit dem Wohnmobil verbotswidrig gecampt, dann werden je nach Bundesland 10 bis 100 Euro fällig – und wenn Sie sich dabei in einem Landschaftsschutzgebiet befinden, kann das bis zu 1.500 Euro kosten. In Naturschutzgebieten können sogar bis zu 2.500 Euro Strafe anfallen.
Parken oder Campen – der feine aber wichtige Unterschied
Während es im Allgemeinen geduldet wird, dass Sie das Wohnmobil für 8 bis 10 Stunden im öffentlichen Raum parken, um Ihre Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen, wird beim Campen eine klare Grenze gezogen. Verzichten Sie also unbedingt darauf, sich erkennbar wohnlich einzurichten. Dazu gehört neben dem Ausfahren der Markise und dem Aufstellen von Campingmöbeln auch das Aufstellen eines Grills.
Wo können Sie ganz sicher übernachten?
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der übernachtet – natürlich mit Genehmigung der Eigentümer – auf einem privaten Stellplatz, auf dem Campingplatz oder auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen. Auch wenn der Stellplatz auf dem Campingplatz in der Regel kostenpflichtig ist, ersparen Sie sich dadurch unter Umständen viel Ärger.
Wie sieht es mit dem Übernachten in Europa aus?
Auch hier gibt es keine einheitlichen Regelungen. In Dänemark, Italien oder Belgien gelten in etwa die gleichen Regelungen wie in Deutschland. In Italien ist das Parken von Wohnmobilen auf Parkplätzen in der Regel unerwünscht. In Frankreich sollte man ebenfalls nicht außerhalb von Campingplätzen oder gekennzeichneten Stellplätzen übernachten. Generell empfiehlt es sich für ein ungetrübtes Urlaubsvergnügen, bereits vor der Reise herauszufinden, welche Regeln im Zielland gelten.
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