Darf man im Wohnmobil während der Fahrt schlafen?

Unsere Luft Wohnmobilvermietung aus Biberach an der Riß bietet Ihnen eine gut aufgestellte Flotte von Wohnmobilen für jeden Bedarf und jedes Reiseziel. Was wir Ihnen aber auch bieten: praktische Services und wertvolle Beratung durch passionierte Camper. Besonders Neulinge in der Camperwelt profitieren von unseren klugen Tipps und unseren Auskünften zu rechtlichen, organisatorischen und technischen Fragen rund um den entspannten Urlaub mit dem Wohnmobil. Eine typische Frage, die meist Wohnmobil-Einsteiger stellen: Darf während des Fahrens eigentlich im Wohnmobil geschlafen werden? – Dieser Beitrag gibt Aufklärung bezüglich eines Themas, das schon viele Camper vor Ihnen beschäftigt hat.

Beispiel Wohnmobile

Schlafen, Spielen, Schlemmen? Nein!

Es gäbe natürlich gute Gründe, um während der Tour den hinteren Bereich des Wohnmobils aufzusuchen. Etwa das „Vorschlafen“ der Person, die dann als nächste das Wohnmobil steuert. Das entspannte Mittagsschläfchen der Kids, denen es ohnehin auf längere Fahrten chronisch langweilig wird. Oder auch die kurze Auszeit: einen Snack aus dem Kühlschrank stibitzen und die Lieblingsserie ansehen. – Doch so verlockend das auch alles sein mag: Es ist nicht erlaubt. Nicht einmal das Nutzen der Bordtoilette. Und den Grund dieses Verbots kennen Sie ganz genau: die Gurtpflicht, die natürlich auch dann gilt, wenn Sie mit dem Wohnmobil durch die Lande düsen.

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Die Gurtpflicht unter der berühmten Lupe

Auch rund ums Wohnmobil gelten die bekannten Bestimmungen von StVO und StVZO. Das umfasst zum einen die klassische Anschnallpflicht, die die vorderen Plätze Ihres rollenden Hotels betrifft. Fahrer- und Beifahrersitze müssen zwingend Dreipunktgurte aufweisen. Natürlich haben wir unsere hochwertige Flotte diesbezüglich bestens ausgerüstet. Die Gurtpflichten des hinteren Wohnmobilbereichs regelt der Gesetzgeber aber ebenfalls – und zwar nach dem Datum des Baujahres von Wohnmobilen. Weil wir bezüglich Ihrer Sicherheit aber keinesfalls Kompromisse machen, besitzen unsere Mobile auch im hinteren Bereich optimale Sicherheitsgurte. Selbstverständlich sind auch solide Rückhaltesysteme vorhanden, die die mitreisenden Kids schützen. Generell gilt: Aufgestanden werden darf erst, wenn das Wohnmobil steht.

Alternativen rund um das Nickerchen

Also: Schlafen im hinteren Bereich des Wohnmobils ist nicht erlaubt und ein echtes Tabu. Doch wie sieht es denn aus, wenn man den Beifahrersitz ganz nach unten schraubt und ein bequemes Ersatzbett daraus bastelt? Dann wäre man doch angeschnallt und das Nickerchen dürfte erlaubt sein? Nein! Auch diese Variante gilt als gefährlich und deswegen nicht erlaubt. Der Grund dafür: Wenn der Beifahrer horizontal angeschnallt ist, setzt dies unter Umstände die Wirkung der Dreipunktgurte außer Kraft. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem scharfen Bremsmanöver des Wohnmobils die so angeschnallte Person aus dem Gurt herausrutschen könnte und nicht ausreichend gesichert wäre.

Korrekt anschnallen und schlafen

Aufrecht sitzen und durch den Gurt abgesichert sein – tatsächlich ist das die einzige Variante, die ein erlaubtes Schläfchen des Beifahrers ermöglicht. Diese strengen Bestimmungen sind alles andere als Schikane. Sie dienen Ihrer Sicherheit und sollten unbedingt befolgt werden, auch wenn das Bett direkt hinter Ihnen im Wohnmobil mitfährt. Möchten Sie noch weitere Tipps, wie Sie sichere Wohnmobilferien genießen können? Unser sympathisches Camperteam berät Sie – natürlich kostenlos und unverbindlich. Gut zu wissen: Selbstverständlich erhalten Sie von uns ausschließlich einwandfreie Wohnmobile, die gecheckt, gepflegt und versichert sind!

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